Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge, die zwischen der RenovMünchen GmbH, Lindwurmstraße 123, 80337 München (nachfolgend "Anbieter") und deren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") geschlossen werden. Sie regeln die gegenseitigen Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Renovierungs- und Sanierungsarbeiten in Wohnungen und Häusern.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis der AGB des Auftraggebers die Leistung an ihn vorbehaltlos ausführt.
2. Vertragsschluss
Die Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn der Anbieter dem Auftraggeber Kataloge, technische Dokumentationen, sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen hat, an denen der Anbieter sich Eigentums- und Urheberrechte vorbehält.
Die Beauftragung durch den Auftraggeber gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Beauftragung nichts anderes ergibt, ist der Anbieter berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach seinem Zugang anzunehmen.
Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Beginn der Ausführung der Leistungen erklärt werden.
3. Leistungsumfang und -änderungen
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Angebot des Anbieters bzw. der Auftragsbestätigung.
Der Anbieter behält sich das Recht vor, Änderungen der Leistungsbeschreibung vorzunehmen, sofern diese für den Auftraggeber zumutbar sind und den Gesamtcharakter der vereinbarten Leistung nicht wesentlich verändern.
Wünscht der Auftraggeber Änderungen oder Erweiterungen der vereinbarten Leistungen, so bedürfen diese der schriftlichen Vereinbarung. Der Anbieter wird den zusätzlichen Aufwand angemessen vergüten. Dies gilt auch für notwendige zusätzliche Leistungen, die sich erst während der Ausführung als erforderlich erweisen und nicht vom ursprünglichen Leistungsumfang umfasst sind.
4. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Anbieter Zugang zu den zu renovierenden Räumlichkeiten zu verschaffen und die für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen.
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die Räumlichkeiten in einem Zustand sind, der die ungehinderte Durchführung der vereinbarten Arbeiten ermöglicht. Dazu gehört insbesondere das Freiräumen der zu bearbeitenden Flächen von Mobiliar und sonstigen Gegenständen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Der Auftraggeber hat dem Anbieter alle für die Durchführung der Leistungen relevanten Informationen, insbesondere über die Beschaffenheit der zu bearbeitenden Flächen, etwaige Vorschäden, Feuchtigkeit, Schimmel etc., vollständig mitzuteilen.
5. Ausführungsfristen und Verzögerungen
Die vom Anbieter in Aussicht gestellten Fristen und Termine für die Ausführung der Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist.
Sofern der Anbieter verbindliche Fristen aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird er den Auftraggeber hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche neue Frist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Frist nicht verfügbar, ist der Anbieter berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Auftraggebers wird unverzüglich erstattet.
Der Eintritt des Verzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Auftraggeber erforderlich.
6. Abnahme
Der Anbieter teilt dem Auftraggeber die Fertigstellung der vereinbarten Leistungen mit. Die Abnahme der Leistungen erfolgt durch den Auftraggeber nach Fertigstellung und Mitteilung der Fertigstellung durch den Anbieter.
Die Abnahme kann nur bei Vorliegen wesentlicher Mängel verweigert werden. Solche Mängel sind dem Anbieter unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Die Leistungen gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung der Fertigstellung unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat.
7. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot des Anbieters bzw. der Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Der Anbieter ist berechtigt, eine angemessene Anzahlung zu verlangen. Soweit nicht anders vereinbart, sind 30% der Auftragssumme bei Auftragserteilung, 30% bei Ausführungsbeginn und der Restbetrag bei Fertigstellung fällig.
Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungserhalt zur Zahlung fällig. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang beim Anbieter.
Dem Auftraggeber stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
8. Gewährleistung
Für die Rechte des Auftraggebers bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
Grundlage der Mängelhaftung ist die vereinbarte Beschaffenheit der Leistung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit gelten die Leistungsbeschreibungen, die Gegenstand des Vertrages sind.
Der Auftraggeber hat die erbrachten Leistungen unverzüglich nach Abnahme zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Versäumt der Auftraggeber die ordnungsgemäße Untersuchung oder Mängelanzeige, ist die Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Abnahme der Leistungen.
9. Haftung
Die Haftung des Anbieters auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Leistung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses Abschnitts eingeschränkt.
Der Anbieter haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen und mangelfreien Leistung sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgemäße Verwendung der Leistung ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Auftraggebers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.
Soweit der Anbieter dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die der Anbieter bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln der Leistung sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Leistung typischerweise zu erwarten sind.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
Die Einschränkungen dieses Abschnitts gelten nicht für die Haftung des Anbieters wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
10. Kündigung
Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Vollendung der Leistung jederzeit kündigen. Kündigt der Auftraggeber, so ist der Anbieter berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
11. Eigentumsvorbehalt
Der Anbieter behält sich das Eigentum an allen von ihm gelieferten Materialien bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis vor.
12. Datenschutz
Der Anbieter erhebt und verarbeitet die Daten des Auftraggebers zur Erfüllung des Vertrages gemäß den Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Nähere Informationen zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung des Anbieters, die unter Datenschutzerklärung abrufbar ist.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Anbieters in München. Entsprechendes gilt, wenn der Auftraggeber Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist. Der Anbieter ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
15. Änderung der AGB
Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die Änderungen werden dem Auftraggeber spätestens einen Monat vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Die Zustimmung des Auftraggebers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn der Anbieter in seinem Angebot besonders hinweisen.